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FAQ<br>und Antworten

FAQ
und Antworten

Wechsel zu den Stadtwerken Celle

Ich ziehe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Celle GmbH um

bzw. bin neu in das Versorgungsgebiet gezogen. Wie kann ich Kunde der Stadtwerke Celle GmbH werden?

Wählen Sie bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages “Neueinzug”. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum Lieferantenwechsel am besten spätestens drei Wochen vor dem Einzugsdatum einen Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken schließen, sodass wir Sie ab dem Einzugsdatum mit Strom versorgen können. Nur so vermeiden Sie, dass Sie für einen gewissen Zeitraum in der (ggf. teureren) gesetzlichen Grundversorgung versorgt werden. Bei Ihrem alten Lieferanten müssen Sie in diesem Fall unter Beachtung der vertraglichen Frist selbst kündigen.

Muss/sollte ich bei einem Wechsel bei meinem bisherigen Lieferanten kündigen?

Nein, dies ist nicht zwingend notwendig.

Tipp: Erteilen Sie uns auf dem Stromlieferungsauftrag die Vollmacht, bei Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen und wählen Sie – wenn Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden wollen – als Datum. Wir stellen dann sicher, dass alles reibungslos funktioniert.

Wie lange dauert es bei einem Wechsel, bis ich von der Stadtwerke Celle GmbH versorgt werde?

Bei einem Lieferantenwechsel meldet der neue Lieferant die Verbrauchsstelle beim örtlich zuständigen Netzbetreiber an. Zwischen dem Eingang dieser Anmeldung und der Aufnahme der Belieferung dürfen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben maximal zehn Werktage liegen. Selbst im denkbar längsten Fall, dass alle Weihnachtsfeiertage Werktage im Sinne dieser Vorgaben sind, werden drei Wochen dabei nicht überschritten. In den allermeisten Fällen dauert ein Wechsel jedoch deutlich weniger als drei Wochen, meistens etwas mehr als zwei Wochen. Voraussetzung für einen Wechsel zu den Stadtwerken ist jedoch, dass Ihr bisheriger Stromlieferungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine entsprechend lange Kündigungsfrist vorsieht. In jedem Fall sollten Sie also rechtzeitig einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken (persönlich oder im Internet) schließen.

Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Stromanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Gasanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Muss mein Zähler auf Grund des Wechsels zu den Stadtwerken gewechselt werden?

Nein, keinesfalls!

Kostet der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH etwas?

Nein, der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH darf für Sie auf Grund gesetzlicher Vorgaben mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken?

Sie haben drei Möglichkeiten

  1. Vertragsabschluss in unserem Kundencenter: Markt 14-16, 29221 Celle | Allerstraße 10, 29225 Celle
  2. Vertragsabschluss auf unserer Internetseite www.stadtwerke-celle.de
  3. Sie fordern sich ein Vertragsexemplar per Post oder e-Mail an, und füllen dieses in Ruhe zu Hause aus.

Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten übernehmen wir für Sie.

Änderung Ihrer Kundendaten

Fragen zu Tarifen, Tarifwechsel, Ihrem Vertrag oder zur Rechnung

Sie haben Fragen zu den Tarifen, zu einem Tarifwechsel, zu Ihrem Vertrag oder zur Rechnung?
Dann rufen Sie uns in unserem Kundencenter unter 05141-709511-0 an – wir beantworten Ihre Frage gern persönlich!

Ein Vertragspartner verlässt die Abnahmestelle oder möchte mit in den Vertrag einsteigen.

Ist es ausreichend, hier nur die Namen zu ändern?

Nein, hier muss eine Ummeldung erfolgen. Wir benötigen von Ihnen die Namen der Vertragspartner und aktuelle Zählerstände. Es wird Ihnen dann eine neue Vertragsbestätigung mit einer neuen Kundennummer zugesandt.

Wie kann ich meinen Namen ändern? Zum Beispiel nach Heirat/Scheidung?

Ein formloses Schreiben reicht – wir benötigen keine amtlichen Urkunden. Auch nicht bei einer Ummeldung im Sterbefall.

Was muss ich zum SEPA-Lastschriftmandat wissen?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: sepadeutschland.de

Abschlagszahlung

Wieso erhöht sich mein Abschlag, obwohl ich ein Guthaben hatte?

Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.

Mein Verbrauch ist gestiegen. Was kann ich tun?

Hat sich etwas in Ihrem Leben geändert? Haben Sie Nachwuchs bekommen oder sich eine Sauna angeschafft?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.

Wie kann ich zu einer sinnvollen Berechnung beitragen?

Bei einem neuen Zuhause können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer einzuschätzen.
Wir brauchen Ihre aktuellen Zählerstände, die Anzahl der Personen und Größe und Alter des Objekts.
Auch die Art der Warmwasseraufbereitung – elektrisch oder Gas – sowie Besonderheiten wie ein Wasserbett, Aquarium oder eine Sauna spielen eine Rolle. Aufgrund dieser Informationen errechnen wir Ihre neue monatliche Zahlung.

Wie errechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?

Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet.
Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben ein neues Zuhause? Dann orientieren wir uns an dem Verbrauch Ihres Vormieters, wenn Sie uns keine anderen Informationen geben.

Neue Abschlagszahlung 2023 (Berücksichtigung Preisdeckel und neue Preise)

Gemäß der Gesetzgebung der Bundesregierung werden wir selbstverständlich das Kontingent von 80 % mit dem Preisdeckel berücksichtigen.
Nur was Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, wird zu Ihrem neuen Preis abgerechnet.
Mit der Jahresrechnung für 2022 erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschlagsmitteilung.
Diese enthält zunächst die, auf Basis Ihres Vertragspreises, gültigen Abschläge.
Den ersten, geringeren Abschlag gem. StromPBG sowie EWPBG zahlen Sie im April 2023.
Dazu erhalten Sie aller Voraussicht nach im März 2023 ein separates Schreiben, welches dann die geringen Abschläge ab April 2023 und die Korrektur des zu hohen, gezahlten Abschlags im März 2023 enthält.

Tarife & Preise

Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?

Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter ständig verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.

Welcher Tarif ist für mich der Richtige?

Unsere Tarife haben wir für Sie maßgeschneidert.
Wenn Sie Ihre Freiheit lieben und unabhängig sein möchten, bieten wir Ihnen unsere Basis-Tarife: Ex(Celle)nt Strom BASIS und an Ex(Celle)nt Gas BASIS. Hier bleiben Sie flexibel und können kurzfristig wechseln.
Oder mögen Sie eine feste und planbare Beziehung, dann empfehlen wir Ihnen unsere Fix-Tarife: Ex(Celle)nt Strom FIX und Ex(Celle)nt Gas Fix. Mit garantierten Preisbestandteilen bis zum Ablauf Ihrer vertraglichen Erstlaufzeit ist Ihnen ein echter Volltreffer garantiert. Details zur Preisgarantie entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produkt.
Auch die Höhe Ihres Jahresverbrauches kann hier eine Rolle spielen. Fragen Sie hierzu gerne in unseren Kundencentern nach.

Was ist der Arbeitspreis?

Im gesamten Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten enthalten, wie z.B. Kosten für die Energiebeschaffung, Netzentgelte und zudem zahlreiche Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen, auf deren Anfall die Stadtwerke Celle GmbH jeweils keinen Einfluss haben. Details zur Zusammensetzung Ihres Arbeitspreises und der aktuellen Höhe einzelner Preisbestandteile können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Was ist der Grundpreis?

Der gesamte Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er enthält Kosten für den Vertrieb und im Regelfall auch die Kosten für Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung. Details zur Zusammensetzung Ihres Grundpreises können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Der Kunde zahlt bei den Tarifen der Stadtwerke Celle GmbH grundsätzlich zwei Preise: Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Begrifflichkeiten

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?


Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [kW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde

 = 1 Kilowattstunde [kWh]
Mit einer Kilowattstunde [kWh] können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen,
  • 7 Stunden fernsehen,
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit 11 Watt nutzen oder
  • 15 Hemden bügeln

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)?

Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der sog. KWK-Aufschläge umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland werden im Rahmen der sog. EEG-Umlage umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die EEG-Umlage bei Strom seit dem 01.07.2022 wegfällt.

Was sind Netzentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die Stadtwerke Celle GmbH bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein so genanntes Netzentgelt (umgangssprachlich auch “Durchleitungsgebühr”). Die Netzentgelte sind Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist eine Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Erdgasversorgungsnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

SolarCelle

Wie wird die Photovoltaik-Anlage ausgelegt?

Die Photovoltaik-Anlage wird auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil von rund 60 % ausgelegt. Das bedeutet, Sie verwenden rund 60 % des Stromes, den die Photovoltaik-Anlage produziert, direkt in Ihrem Haushalt oder Gewerbe. Der restliche Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Sie erhalten dafür eine garantierte Vergütung entsprechend der Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes (EEG).

Die Auslegung der Photovoltaik-Anlage erfolgt zunächst online mit dem SolarCelle-Rechner. Dabei wird nicht nur die optimale Größe ermittelt, sondern auch wie viel Sie mit der Photovoltaik-Anlage sparen können. Ein kooperierender Fachbetrieb übernimmt die detaillierte Auslegung und Planung der Photovoltaik-Anlage für Ihr Dach.

Welche Dachflächen eignen sich für die Installation einer Photovoltaik-Anlage?

Alle herkömmlichen Dachformen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet. Von hoher Bedeutung sind die Faktoren Dachneigung, verfügbare Dachfläche und Dachausrichtung.
Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, müssen Sie zunächst prüfen, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

Was ist SolarCelle und wie funktioniert es?

SolarCelle ist eine Dienstleistung der Stadtwerke Celle für Privat- und Gewerbekunden, die eigenen Strom produzieren wollen. Die Stadtwerke Celle errichten eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach, unter der Voraussetzung, dass Sie Eigentümer des Gebäudes sind, und verpachtet Ihnen diese Anlage.

Als Anlagenbetreiber können Sie den produzierten Strom unter dem Eigenstromprivileg ohne Abgaben nutzen (Ab einer Leistung von 10 kWp fällt die verminderte EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom an). Er deckt so einen Teil Ihres Strombedarfs und verringert Ihren Bezug aus dem öffentlichen Netz.

Zu wem passt SolarCelle?

SolarCelle ist für Sie (als privater und/oder gewerblicher Kunde) attraktiv, wenn Sie folgende Eigenschaften überwiegend erfüllen:

  • Sie (als privater Endkunden) wohnen in der eigenen Immobilie.
  • Es gibt eine gar nicht oder wenig verschattete Dachfläche.
  • Sie wollen selbst Strom erzeugen, um zukünftig unabhängiger von steigenden Strompreisen zu sein.
  • Das Dach ist ein Flachdach oder ein Schrägdach / Satteldach mit Dachflächen, die nach Osten, Westen oder Süden zeigen.
  • Sie verbrauchen jährlich mehr als 3.500 Kilowattstunden (kWh) Strom.
  • Es ist von Vorteil, wenn Sie auch tagsüber Strom verbrauchen (z.B. zum Kochen, Waschen, für ein Aquarium, die Gefriertruhe oder für die Wärmepumpe).

Welche Vorteile hat SolarCelle?

  • Sie erzeugen einen Teil Ihres Strombedarfs zukünftig selbst. Dadurch sinken Ihre Stromkosten und Sie schützen sich langfristig vor steigenden Stromkosten, welche bereits in den letzten 10 Jahren für Haushalte um 54 % gestiegen sind (lt. BDEW Strompreis der Haushalte 2015). So sparen Sie oft schon ab dem ersten Jahr Stromkosten.
  • Sie müssen nicht selbst investieren und benötigen kein Eigenkapital.
  • Mit dem Stadtwerk haben Sie einen langfristig starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Das Stadtwerk kümmert sich um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage.
  • Die Stadtwerke Celle sorgen mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt.
  • Die Wartung überniehmen die Stadtwerke Celle ebenfalls, sollte trotzdem einmal etwas defekt sein, profitieren Sie von der Funktionsgarantie. Die Stadtwerke Celle übernehmen die Reparatur auf eigene Kosten.
  • Dank der nachhaltigen Stromerzeugung aus der Energie der Sonne schonen Sie die Umwelt.

Rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage trotz des geänderten Erneuerbaren-Energien-Gesetz?

Ja, eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich durch den Eigenverbrauch von Solarstrom (ca. 60%), da so der Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom reduziert wird. Die EEG Förderung spielt so nur noch eine untergeordnete Rolle.

Für neue Anlagen gelten die folgenden Regelungen: Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp ist der jährliche Eigenverbrauch bis 10.000 kWh Solarstrom abgabefrei, bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp muss eine Abgabe (EEG-Umlage) für den Solarstrom-Eigenverbrauch gezahlt werden.

Ihre Photovoltaik-Anlage wird so ausgelegt, dass Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen.

Welche Komponenten werden für die Photovoltaik-Anlage verwendet?

Die Photovoltaik-Anlage besteht aus hochwertigen technischen Komponenten, welche in Deutschland hergestellt werden. Diese sorgen für stabile Stromerträge, hohe Effizienz und eine lange Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage. Bei der Installation und Wartung Ihrer Photovoltaik-Anlage vertrauen wir auf regionale Spezialisten.

Warum das wichtig ist? Wenn Sie nach der Vertragslaufzeit die Photovoltaik-Anlage übernehmen, können Sie, dank der hohen Qualität, noch lange günstigen Solarstrom verbrauchen.

Bleibt die Höhe der Einspeisevergütung während der Vertragslaufzeit konstant?

Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.

Was ist der Eigenverbrauchsanteil?

Als Eigenverbrauchsanteil bezeichnet man den selbstgenutzten Anteil des erzeugten Solarstromes. Ein Beispiel: Werden pro Jahr durch die Photovoltaik-Anlage 3.000 kWh Solarstrom erzeugt und davon 1.800 kWh direkt im eigenen Gebäude verbraucht, so beträgt der Eigenverbrauchsanteil 60 %.

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Was ist der Autarkiegrad?

Als Autarkiegrad bezeichnet man den Anteil des selbstgenutzten Solarstroms der Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gesamtstromverbrauch. Ein Beispiel: Der jährliche Stromverbrauch beträgt 6.000 kWh pro Jahr. 1.800 kWh des durch die Photovoltaik-Anlage produzierten Solarstroms werden direkt im Gebäude genutzt, sodass ein Autarkiegrad von 30 % erreicht wird.

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Kann ein Batteriespeicher verwendet werden?

Grundsätzlich ist die Integration von Speichersystemen in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich. In unserem Produkt SolarCelle ist allerdings kein Stromspeicher enthalten.

Alternativ kann bei vielen bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen ein Speicher nachgerüstet werden.

Wem gehört die Photovoltaik-Anlage?

Eigentümer der Photovoltaik-Anlage ist das Stadtwerk. Besitzer der Photovoltaik-Anlage sind Sie. Der gesamte Strom, den die Photovoltaik-Anlage produziert, gehört Ihnen.

Benötigt man eine Baugenehmigung für die Photovoltaik-Anlage?

In der Regel ist keine Baugenehmigung für die Installation auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus erforderlich. Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, muss zunächst geprüft werden, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie sich individuell mit dem Stadtwerk darauf einigen die Photovoltaik-Anlage zu äußerst günstigen Konditionen zu erwerben, um weiter zu sparen.

Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe oder vererbe?

Der neue Eigentümer kann Ihren EnergieDach-Vertrag übernehmen und seinerseits von den günstigen Konditionen profitieren. Wirtschaftlich ist diese spätere Übernahme sehr attraktiv.

Wer installiert die Photovoltaik-Anlage?

Die Stadtwerke Celle kooperieren bei der Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage mit erfahrenen und leistungsfähigen Fachbetrieben. Typische Photovoltaik-Anlagen für unsere Privatkunden werden an nur einem Tag installiert.

Wer ist für die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Photovoltaik-Anlage verantwortlich?

Dank der Funktionsgarantie haben Sie ein Rundum-Sorglos-Paket: die Verantwortung für die Wartung und Instandhaltung der Photovoltaik-Anlage trägt nämlich die Stadtwerke Celle GmbH.

Gehe ich durch die Nutzung des Online-SolarCelle-Rechners einen Vertrag ein?

Nein, die Verwendung des Online-SolarCelle-Rechners ist natürlich unverbindlich und kostenlos für Sie. Der Rechner ermöglicht es Ihnen, die Leistung Ihrer Photovoltaik-Anlage zu bestimmen. Wenn Sie online eine Anfrage an uns senden, prüfen wir die technischen Voraussetzungen und Sie erhalten zeitnah von uns ein individuelles Angebot.

Wie lange dauert es, bis meine Photovoltaik-Anlage nach Bestellung installiert wird?

Nach der Vertragsunterzeichnung wird die Photovoltaik-Anlage erfahrungsgemäß innerhalb von ungefähr zwei Wochen installiert. Die Installation dauert in der Regel nur einen Tag.

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Markt 14-16 29221 Celle

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