24h-Lieferantenwechsel
Seit dem 6. Juni 2025 können Sie Ihren Stromanbieter werktags innerhalb von nur 24 Stunden wechseln. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
- Ein- und Auszüge zukünftig mindestens 2 Wochen im Voraus melden.
- Rückwirkende An-/Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
- Marktlokationsnummer (MaLo) bitte für Ihre An- und Abmeldungen mitteilen – diese finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Im Folgenden wollen wir Ihnen den 24h-Lieferantenwechsel genauer erklären.
Voraussetzungen für den 24h-Lieferantenwechsel
Für einen 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie als Verbraucher folgendes relevant:
Die MaLo-ID
Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine Kennnummer, die jede Marktlokation – d. h. Orte, an denen Energie erzeugt und/oder verbraucht wird – erhält. Sie hilft, die Abnahmestelle eindeutig zuzuordnen und die Kommunikation zwischen Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen.
Die Rolle des Netzbetreibers hat sich entsprechend geändert
Verteilte bisher ausschließlich dieser die Stammdaten, geht diese Aufgabe nach der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels auf den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB) über. Mit der Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz Marktlokations-ID oder MaLo-ID, lässt sich jede Verbrauchsstelle eindeutig zuordnen und erleichtert den Anbieterwechsel.
Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel für Sie als Kunde?
An der Antragstellung auf Belieferung mit Strom selbst wird sich dabei kaum etwas ändern.
Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Lieferantenwechsel für Strom eingehalten werden können, müssen Sie nun möglichst auch Ihre elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, angeben. Sie finden die elfstellige Kennziffer auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie die MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie Ihre Zählernummer angeben. Die Stadtwerke Celle GmbH ermittelt Ihre MaLo-ID dann bei Vertragsabschluss beim Netzbetreiber.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von dieser neuen Regelung unberührt.
Das bedeutet, innerhalb von 24 Stunden werktags (+1 Tag an Wochenend- und Feiertagen) teilt Ihnen der neue Energieversorger mit, ob und zu welchem Termin er die Energiebelieferung aufnehmen wird. Der Übergang erfolgt fließend. Samstags kann der Wechsel entsprechend erst zu Montag bzw. Dienstag erfolgen und auch bei nicht bekannter MaLo-ID dauert er entsprechend länger.
Wichtige Information
Es sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich. Daher empfehlen wir Ihnen für einen reibungslosen Übergang Ihren Ein- bzw. Auszug ca. 2 Wochen im Vorfeld zu melden. Andernfalls könnte es passieren, dass Sie beim zuständigen Grundversorger in die meist teure Ersatz- und Grundversorgung fallen. Es kommt zu keinem Zeitpunkt zu einem Versorgungsausfall, allerdings könnten höhere Tarifkosten beim Grundversorger auf Sie zukommen.
Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?
Grundlage für den 24h-Lieferantenwechsel ist §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Bisher gilt dieses Gesetz ausschließlich für die Sparte Strom, Gas bleibt davon unberührt.