Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-celle.de.

Veröffentlichung der Website: August 2025

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte: Einige Bilder und Grafiken auf der Website enthalten keinen oder unzureichenden Alternativtext. Dadurch ist deren Inhalt für Screenreader-Nutzende nicht erfassbar.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Überarbeitung von PDF-Dokumenten und Formularen ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Daher erfolgt die Anpassung schrittweise – entsprechend der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – über einen längeren Zeitraum. Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z. B. PDF-Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Externe Verlinkungen

Unsere Website enthält Links zu externen Anbietern und Partnern. Für die Barrierefreiheit dieser externen Websites sind wir nicht verantwortlich, da diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Sollten Sie auf externen Seiten auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Website-Betreiber oder kontaktieren Sie uns unter den unten genannten Kontaktdaten – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.08.2025 auf Grundlage einer externen Bewertung durch Dritte erstellt.

Folgende Seiten wurden exemplarisch geprüft:

  • Startseite
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • Ökostrom

Die Erklärung wurde zuletzt am

überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Stadtwerke Celle GmbH
Markt 14-16
29221 Celle

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

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