Aktuelles
Zur Gaspreisbremse:
Werfen Sie am besten einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Wenn Ihr Vertrag bei uns zum 1. Januar eines Jahres startet, so zahlen Sie bis zum Wirksamwerden der Gaspreisbremse im März oder Februar 2023 zunächst den ab Jahresbeginn 2023 geltenden regulären Preis für Ihren Gastarif bei uns mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, aber noch nicht gedeckelt.
Zum Beispiel:
Sie haben einen Jahresverbrauch von insgesamt 20.000 kWh. Davon 80 % = 16.000 kWh. Sie zahlen also für 16.000 kWh mit 12 ct/kWh brutto. Für 4.000 kWh zahlen Sie den Preis, der Ihnen mit unserem Preiserhöhungsschreiben Dezember 2022 mitgeteilt wurde bzw. für den Sie mit den Stadtwerken Celle einen Vertrag abgeschlossen haben.
Warum wird keine Entlastung für meinen Strom und/oder Gas Vertrag, welcher bis zum 28.02.2023 lief, abgerechnet?
Der Energielieferant, welcher ab dem 01.03.2023 zuständig ist, übernimmt die Entlastung rückwirkend ab Januar.
Bitte beachten Sie folgende Paragraphen:
Für Gas § 5 EWPBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Für Strom § 49 StromPBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wie erfolgt die Entlastung für Kunden mit Lastschriftverfahren?
Wir werden den Abschlag für November, der am 01.12.2022 fällig wird, nicht von Ihrem Konto einziehen.
Wie erfolgt die Entlastung für Kunden, die überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben?
Diese Kunden müssten selbst den Dauerauftrag pausieren lassen bzw. einmalig keine Überweisung tätigen.
Was passiert, wenn der Kunde den Abschlag am 01.12.2022 überwiesen hat oder er bereits im Vorfeld für das ganze Jahr bezahlt hat?
Es findet keine separate Rückzahlung im Dezember an jeden einzelnen Kunden statt. Diese Kunden erhalten die Entlastung dann mit der nächsten Jahresrechnung.
Erfolgt die Entlastung tatsächlich in Höhe des aktuell im Kundenkonto hinterlegten Abschlages?
Nein, letztendlich wird mit der nächsten Jahresrechnung genau ermittelt, wie hoch der Entlastungsbetrag ist. Denn der aktuell im System hinterlegte Abschlag könnte auch ein freiwillig höherer Abschlag sein, als eigentlich für den tatsächlichen Verbrauch benötigten Abschlag.
Wie errechnet sich der Entlastungsbetrag?
Er wird auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifes und 1/12 Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet.
Ist die Entlastung in der Jahresrechnung dargestellt?
Ja. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022? Diese ist meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt und nicht aktuell.
Damit soll die Sparsamkeit belohnt werden. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Wann tritt die Gaspreisbremse nun in Kraft und wie hoch ist diese?
Die Gaspreisbremse tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft, rückwirkend zum 01.01.2023.
Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas.
Was bedeutet das 80 % des Jahresverbrauchs gedeckelt sind?
Beispiel:
Sie haben einen Jahresverbrauch von insgesamt 20.000 kWh in 2021 gehabt.
Davon 80 % = 16.000 kWh.
Sie zahlen also für 16.000 kWh mit 12 ct/kWh netto.
Für 4.000 kWh zahlen Sie den Preis, der Ihnen mit unserem Preiserhöhungsschreiben Dezember 2022 mitgeteilt wurde bzw. für den Sie mit den Stadtwerken Celle einen Vertrag abgeschlossen haben.
Welcher Jahresverbrauch wird als Berechnungsgrundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung 2023 der 80 % genutzt? Gilt hier 80 % des tatsächlich 2023 Verbrauches? Oder gilt der Deckel für 80 % der Verbrauchsmenge, die man 2022 hatte?
Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Gas und Strom. Bei Gas 80 % des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Das bedeutet: Es ist der für das Jahr 2022 auf Basis des Gasverbrauchs 2021 prognostizierte Jahresverbrauch. Bei Strom: 80 % des aktuell prognostizierten Verbrauchs.
Wann tritt die Strompreisbremse nun in Kraft und wie hoch ist diese?
Die Strompreisbremse tritt ab 01.03.2023 und rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft und beträgt auf 80 % des Jahresverbrauchs 40 ct/kWh (brutto).
Warum wird der Abschlag 01.12. für die Entlastung/Belohnung genutzt und nicht der Abschlag 01.01.23, da dieser eigentlich für den Dezember gilt?
Die Bundesregierung möchte, dass im Dezember nichts gezahlt wird. Deshalb ist es de facto der Novemberabschlag.
Wenn ein Kunde als Überweiser versehentlich den Abschlag 01.12. überwiesen hat und nun den Betrag nachträglich erstattet haben möchte, nehmen wir dies vor?
Der Betrag (1/12 der Prognosemenge) wird dann in der Jahresschlussrechnung berücksichtigt. Dass wir den Betrag nicht rücküberweisen, ist laut der Verordnung zu den Dezember-Soforthilfen vom 19.11.2022 zulässig.
Wie ist die Versorgungslage für Gas in Celle?
Aktuell ist die Versorgungssicherheit der Celler Bürgerinnen und Bürger mit Gas, Wärme und Strom gewährleistet, jedoch ist die Lage auf den Energiemärkten weiterhin angespannt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Füllstand der deutschen Gasspeicher weiter nach oben geht. Unter anderem kann sich das kollektive Energiesparen der Haushalte in Deutschland positiv auf die Gesamtsituation auswirken.
Die tägliche Veränderung der Gasspeicherfüllstände finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Bin ich weiterhin sicher mit Strom und Gas versorgt?
Wir versichern unseren Kunden, dass wir in unserem Verantwortungsbereich alles tun, um unsere bestehenden Energielieferverträge gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Warum haben sich die Gaspreise so stark erhöht?
Die Gaspreisentwicklungen werden von vielen Faktoren beeinflusst. Momentan besteht ein reduziertes Angebot an Gas durch die Drosselung der russischen Lieferungen, jedoch eine mindestens gleichbleibend hohe Nachfrage. Die ausbleibenden Liefermengen aus Russland müssen durch Zukäufe an den Kurzfristmärkten kompensiert werden. Eine Megawattstunde (MWh) Gas kostet momentan etwa 207 Euro (Stand: 28. September 2022). Höchster Großhandelspreis Ende August 2022 waren an der niederländischen TTF-Börse 346 Euro pro MWh. Weiterhin wurden gesetzliche Komponenten wie der CO2-Preis (die planmäßige Erhöhung auf 35 Euro pro Tonne wird 2023 ausgesetzt, es bleibt bei 30 Euro) und die neue Gasspeicherumlage eingeführt, die sich unmittelbar auf die Preise für eine Kilowattstunde Gas auswirken.
Welche Mehrkosten kommen auf mich zu?
Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich die individuellen Mehrkosten nur sehr schwer und ungenau beziffern. Denn einerseits hängen diese stark vom persönlichen Nutzerverhalten ab, aber auch von den weiteren Entwicklungen in den nächsten Wochen und Monaten. Wir hoffen, dass wir in Kürze wieder mehr Sicherheit für die Preisgestaltung bekommen und Ihnen genauer sagen können, womit Sie rechnen müssen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Energiepreise auch mit Beginn des neuen Jahres weiter ansteigen werden, teilweise drastisch.
Sind auch wieder Entlastungen in Sicht?
Seitens der Bundesregierung wurden mehrere Entlastungpakete eingeführt. Die Umsatzsteuer auf Gas wird bis März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ein Rettungspaket von bis zu 200 Milliarden Euro wurde aufgelegt und die Strom- und Gaspreisbremse eingeführt.
Profitiere ich von der angekündigten Senkung der Umsatzsteuer?
Ja, die befristete Senkung der Umsatzsteuer, wie sie von der Bundesregierung angekündigt wurde, gilt einheitlich für alle Erdgaskunden und wird mit Wirksamwerden automatisch in Ihren Verträgen berücksichtigt.
Sollte ich meine monatlichen Abschläge besser jetzt schon anpassen?
Ihre Abschläge werden mit Weitergabe der gesetzlichen Gasspeicherumlage seit dem 1. Oktober 2022 nicht automatisch angepasst. Eine Abschlagsanpassung kann jederzeit beantragt und dann immer bis Mitte des Monats für den nächsten Monat vorgenommen werden.
Welche neuen Umlagen wirken sich auf meine Erdgaspreise aus?
Ab dem 1. Oktober 2022 wirkt sich insbesondere die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) preiserhöhend aus. Dem entgegen steht der große Vorteil der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent.
Ist mein Vertrag von den neuen Umlagen betroffen?
Ja, wenn Sie Erdgaskunde bei den Stadtwerken Celle sind. Denn die neuen gesetzlichen Umlagen werden 1:1 bundesweit an alle Erdgaskunden weitergegeben.
Unsere Fix-Verträge haben eine eingeschränkte Preisgarantie, d. h. auf gesetzliche Umlagen erhalten Sie bei uns keine Garantie.
Was ist die gesetzliche Gasbeschaffungsumlage und wozu gibt es sie?
Die geplante Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) sollte ursprünglich zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden und der Entlastung der wirtschaftlich angeschlagenen Gasimporteure dienen. Der größte Importeur Uniper wurde jedoch im letzten Moment verstaatlicht, weshalb am 29. September 2022, kurz vor der geplanten Einführung, die Gasbeschaffungsumlage gekippt wurde.
Was ist die gesetzliche Gasspeicherumlage und wozu gibt es sie?
Aufgrund der gedrosselten Erdgaslieferungen aus Russland konnten die Erdgasspeicher nicht wie gewohnt gefüllt werden. Hier wird nun anderweitig Erdgas zu höheren Preisen zugekauft. Mit der Gasspeicherumlage werden auch diese Mehrkosten auf alle Erdgasverbraucher verteilt. Die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beträgt seit dem 1. Oktober 2022 0,059 Cent pro Kilowattstunde (netto). Sie ist ebenfalls befristet und endet am 1. April 2025.
Sinken meine Preise automatisch, wenn die Umlagen wieder sinken?
Wir geben beide Umlagen in der jeweils geltenden Höhe im Verhältnis 1:1 – also Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen – an unsere Kunden weiter.
Wie entwickeln sich die Preise weiter?
Preiserhöhungen zu Jahresbeginn 2023 sind leider unvermeidlich. Über unseren Tarifrechner können Sie genau ermitteln, was Sie bei uns für Strom und/oder Gas bezahlen: https://stadtwerke-celle.de/privatkunden-oekostrom-tarife.
Wann tritt die Gaspreisbremse in Kraft und wann greift sie?
Die Gaspreisbremse tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft, rückwirkend zum 01.01.2023.
Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas.
Was bedeutet das 80% des Jahresverbrauchs gedeckelt sind?
Beispiel:
Sie haben einen Jahresverbrauch von insgesamt 20.000 kWh. Davon 80 % = 16.000 kWh. Sie zahlen also für 16.000 kWh mit 12 ct/kWh brutto. Für 4.000 kWh zahlen Sie den Preis, der Ihnen mit unserem Preiserhöhungsschreiben Dezember 2022 mitgeteilt wurde bzw. für den Sie mit den Stadtwerken Celle einen Vertrag abgeschlossen haben.
Wann tritt die Strompreisbremse nun in Kraft und wie hoch ist diese?
Die Strompreisbremse tritt wie die Gaspreisbremse ab dem 01.03.2023 in Kraft, ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2023.
Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
Steigerung der Gasspeicherumlage ab Juli 2023
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 0,145 ct/kWh fest.
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.
Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.
Zur Pressemitteilung
Eine Abschlagsanpassung wird nicht erfolgen.
Einige unserer aufgeführten Tipps mögen banal erscheinen. In Summe können kleine Veränderungen im Alltag aufs Jahr gesehen jedoch eine Menge ausmachen. Vielleicht haben Sie einige dieser Tipps so noch nicht bedacht?
Waschen
Bei geringerer Temperatur waschen spart Stromkosten ein: Zum Beispiel anstatt bei 60 Grad bei 40 Grad waschen senkt den Stromverbrauch um fast die Hälfte. Und auch anstatt bei 40 Grad bei 30 Grad waschen, spart ein gutes Drittel an Energie ein.
Heizen
Ein Heizungscheck vom Profi lohnt sich – insbesondere bei moderneren Geräten. Ist die Heizkurve richtig eingestellt, arbeitet alles möglichst effizient?
Router
Ihr Internetrouter befindet sich bestimmt im Dauerbetrieb. Jährlich kommt hier je nach Modell und weiteren Faktoren eine Summe von rund 30 Euro zusammen – nicht viel auf den ersten Blick, aber das berühmte Kleinvieh …
Duschen
Klingt fast zu einfach, aber ein paar Minuten kürzer Duschen, z.B. 5 statt 7, senkt die Energiekosten um 30 Prozent. Ein wassersparender Duschkopf kann rund 50 Prozent zusätzlich einsparen – hier ist das Einsparpotenzial je nach Modell unterschiedlich.
Stand-by
In jedem Haushalt gibt es sie: Stromfresser, die im Dauerbetrieb laufen. Abschaltbare Steckerleisten sind ein bewährter, aber immer noch guter Tipp. Einfach kritisch in den eigenen vier Wänden umschauen, welche Geräte nicht benutzt und ausgeschaltet werden können.
Beleuchtung
LED-Leuchtmittel erhellen Ihr Zuhause kostengünstig, Tageslicht sogar kostenfrei! Es lohnt sich ein Blick in die Lampen, ob es hier noch Umrüstpotenzial gibt.
Backen
In der Küche gibt es vor allem beim Backofen Einsparpotenzial, indem Sie – auch entgegen der Packungsangabe – z.B. aufs Vorheizen verzichten und den Ofen kurz vor Ende bereits abschalten und die Restwärme nutzen.
Kurze Wege
Aus Bequemlichkeits- oder Zeitgründen greifen viele doch immer mal wieder auf ihr Auto zurück, auch wenn der kurze Weg vielleicht ebenso gut zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden könnte. Hier versteckt sich weiteres Einsparpotenzial – und das kommt auch Ihrer Fitness und Gesundheit zugute.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiesparen – Jetzt mitmachen“ ins Leben gerufen. Ein Blick auf die Seite lohnt sich, dort finden Sie viele weitere nützliche Tipps, Empfehlungen und Beratungsangebote: Mehr Energiespartipps
Sie haben weitere Fragen?
Gern sind wir auch persönlich für Sie da:
Email: energievertrieb@stadtwerke-celle.de
Telefon: 0 51 41 / 70 95 11-0
Kontakt
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