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FAQ<br>und Antworten

FAQ
und Antworten

Wechsel zu den Stadtwerken Celle

Ich ziehe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Celle GmbH um

bzw. bin neu in das Versorgungsgebiet gezogen. Wie kann ich Kunde der Stadtwerke Celle GmbH werden?

Wählen Sie bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages “Neueinzug”. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum Lieferantenwechsel am besten spätestens drei Wochen vor dem Einzugsdatum einen Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken schließen, sodass wir Sie ab dem Einzugsdatum mit Strom versorgen können. Nur so vermeiden Sie, dass Sie für einen gewissen Zeitraum in der (ggf. teureren) gesetzlichen Grundversorgung versorgt werden. Bei Ihrem alten Lieferanten müssen Sie in diesem Fall unter Beachtung der vertraglichen Frist selbst kündigen.

Muss/sollte ich bei einem Wechsel bei meinem bisherigen Lieferanten kündigen?

Nein, dies ist nicht zwingend notwendig.

Tipp: Erteilen Sie uns auf dem Stromlieferungsauftrag die Vollmacht, bei Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen und wählen Sie – wenn Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden wollen – als Datum. Wir stellen dann sicher, dass alles reibungslos funktioniert.

Wie lange dauert es bei einem Wechsel, bis ich von der Stadtwerke Celle GmbH versorgt werde?

Bei einem Lieferantenwechsel meldet der neue Lieferant die Verbrauchsstelle beim örtlich zuständigen Netzbetreiber an. Zwischen dem Eingang dieser Anmeldung und der Aufnahme der Belieferung dürfen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben maximal zehn Werktage liegen. Selbst im denkbar längsten Fall, dass alle Weihnachtsfeiertage Werktage im Sinne dieser Vorgaben sind, werden drei Wochen dabei nicht überschritten. In den allermeisten Fällen dauert ein Wechsel jedoch deutlich weniger als drei Wochen, meistens etwas mehr als zwei Wochen. Voraussetzung für einen Wechsel zu den Stadtwerken ist jedoch, dass Ihr bisheriger Stromlieferungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine entsprechend lange Kündigungsfrist vorsieht. In jedem Fall sollten Sie also rechtzeitig einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken (persönlich oder im Internet) schließen.

Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Stromanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Gasanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Muss mein Zähler auf Grund des Wechsels zu den Stadtwerken gewechselt werden?

Nein, keinesfalls!

Kostet der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH etwas?

Nein, der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH darf für Sie auf Grund gesetzlicher Vorgaben mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken?

Sie haben drei Möglichkeiten

  1. Vertragsabschluss in unserem Kundencenter: Markt 14-16, 29221 Celle | Allerstraße 10, 29225 Celle
  2. Vertragsabschluss auf unserer Internetseite www.stadtwerke-celle.de
  3. Sie fordern sich ein Vertragsexemplar per Post oder e-Mail an, und füllen dieses in Ruhe zu Hause aus.

Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten übernehmen wir für Sie.

Änderung Ihrer Kundendaten

Fragen zu Tarifen, Tarifwechsel, Ihrem Vertrag oder zur Rechnung

Sie haben Fragen zu den Tarifen, zu einem Tarifwechsel, zu Ihrem Vertrag oder zur Rechnung?
Dann rufen Sie uns in unserem Kundencenter unter 05141-709511-0 an – wir beantworten Ihre Frage gern persönlich!

Ein Vertragspartner verlässt die Abnahmestelle oder möchte mit in den Vertrag einsteigen.

Ist es ausreichend, hier nur die Namen zu ändern?

Nein, hier muss eine Ummeldung erfolgen. Wir benötigen von Ihnen die Namen der Vertragspartner und aktuelle Zählerstände. Es wird Ihnen dann eine neue Vertragsbestätigung mit einer neuen Kundennummer zugesandt.

Wie kann ich meinen Namen ändern? Zum Beispiel nach Heirat/Scheidung?

Ein formloses Schreiben reicht – wir benötigen keine amtlichen Urkunden. Auch nicht bei einer Ummeldung im Sterbefall.

Was muss ich zum SEPA-Lastschriftmandat wissen?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: sepadeutschland.de

Abschlagszahlung

Wieso erhöht sich mein Abschlag, obwohl ich ein Guthaben hatte?

Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.

Mein Verbrauch ist gestiegen. Was kann ich tun?

Hat sich etwas in Ihrem Leben geändert? Haben Sie Nachwuchs bekommen oder sich eine Sauna angeschafft?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.

Wie kann ich zu einer sinnvollen Berechnung beitragen?

Bei einem neuen Zuhause können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer einzuschätzen.
Wir brauchen Ihre aktuellen Zählerstände, die Anzahl der Personen und Größe und Alter des Objekts.
Auch die Art der Warmwasseraufbereitung – elektrisch oder Gas – sowie Besonderheiten wie ein Wasserbett, Aquarium oder eine Sauna spielen eine Rolle. Aufgrund dieser Informationen errechnen wir Ihre neue monatliche Zahlung.

Wie errechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?

Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet.
Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben ein neues Zuhause? Dann orientieren wir uns an dem Verbrauch Ihres Vormieters, wenn Sie uns keine anderen Informationen geben.

Neue Abschlagszahlung 2023 (Berücksichtigung Preisdeckel und neue Preise)

Gemäß der Gesetzgebung der Bundesregierung werden wir selbstverständlich das Kontingent von 80 % mit dem Preisdeckel berücksichtigen.
Nur was Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, wird zu Ihrem neuen Preis abgerechnet.
Mit der Jahresrechnung für 2022 erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschlagsmitteilung.
Diese enthält zunächst die, auf Basis Ihres Vertragspreises, gültigen Abschläge.
Den ersten, geringeren Abschlag gem. StromPBG sowie EWPBG zahlen Sie im April 2023.
Dazu erhalten Sie aller Voraussicht nach im März 2023 ein separates Schreiben, welches dann die geringen Abschläge ab April 2023 und die Korrektur des zu hohen, gezahlten Abschlags im März 2023 enthält.

Tarife & Preise

Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?

Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter ständig verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.

Welcher Tarif ist für mich der Richtige?

Unsere Tarife haben wir für Sie maßgeschneidert.
Wenn Sie Ihre Freiheit lieben und unabhängig sein möchten, bieten wir Ihnen unsere Basis-Tarife: Ex(Celle)nt Strom BASIS und an Ex(Celle)nt Gas BASIS. Hier bleiben Sie flexibel und können kurzfristig wechseln.
Oder mögen Sie eine feste und planbare Beziehung, dann empfehlen wir Ihnen unsere Fix-Tarife: Ex(Celle)nt Strom FIX und Ex(Celle)nt Gas Fix. Mit garantierten Preisbestandteilen bis zum Ablauf Ihrer vertraglichen Erstlaufzeit ist Ihnen ein echter Volltreffer garantiert. Details zur Preisgarantie entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produkt.
Auch die Höhe Ihres Jahresverbrauches kann hier eine Rolle spielen. Fragen Sie hierzu gerne in unseren Kundencentern nach.

Was ist der Arbeitspreis?

Im gesamten Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten enthalten, wie z.B. Kosten für die Energiebeschaffung, Netzentgelte und zudem zahlreiche Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen, auf deren Anfall die Stadtwerke Celle GmbH jeweils keinen Einfluss haben. Details zur Zusammensetzung Ihres Arbeitspreises und der aktuellen Höhe einzelner Preisbestandteile können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Was ist der Grundpreis?

Der gesamte Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er enthält Kosten für den Vertrieb und im Regelfall auch die Kosten für Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung. Details zur Zusammensetzung Ihres Grundpreises können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Der Kunde zahlt bei den Tarifen der Stadtwerke Celle GmbH grundsätzlich zwei Preise: Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Begrifflichkeiten

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?


Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [kW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde

 = 1 Kilowattstunde [kWh]
Mit einer Kilowattstunde [kWh] können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen,
  • 7 Stunden fernsehen,
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit 11 Watt nutzen oder
  • 15 Hemden bügeln

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)?

Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der sog. KWK-Aufschläge umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland werden im Rahmen der sog. EEG-Umlage umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die EEG-Umlage bei Strom seit dem 01.07.2022 wegfällt.

Was sind Netzentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die Stadtwerke Celle GmbH bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein so genanntes Netzentgelt (umgangssprachlich auch “Durchleitungsgebühr”). Die Netzentgelte sind Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist eine Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Erdgasversorgungsnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Allgemeine FAQs zu Gaspreisen und Entwicklungen am Gasmarkt

Wie ist die Versorgungslage für Gas in Celle?

Aktuell ist die Versorgungssicherheit der Celler Bürgerinnen und Bürger mit Gas, Wärme und Strom gewährleistet, jedoch ist die Lage auf den Energiemärkten weiterhin leicht angespannt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Füllstand der deutschen Gasspeicher weiter nach oben geht. Unter anderem kann sich das kollektive Energiesparen der Haushalte in Deutschland positiv auf die Gesamtsituation auswirken.

Die tägliche Veränderung der Gasspeicherfüllstände finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Bin ich weiterhin sicher mit Strom und Gas versorgt?

Wir versichern unseren Kunden, dass wir in unserem Verantwortungsbereich alles tun, um unsere bestehenden Energielieferverträge gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Welche Umlagen wirken sich auf meine Erdgaspreise aus?

Seit dem 1. Oktober 2022 wirkt sich insbesondere die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) preiserhöhend aus. Ab 01.07.2024 steigt die Gasspeicherumlage auf 0,250 ct/kWh.

Seit dem 01.01.2021 wurde ein nationaler CO2-Preis eingeführt. Ab 01.01.2024 beträgt der Preis pro Tonne 45 EUR.

Die Energiesteuer (Gassteuer) für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt 0,55 ct/kWh (Stand 01.01.2024) Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.

Weitere Bestandteile: Netzentgelt, Konzessionsabgaben, SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage.

Ist mein Vertrag von den neuen Umlagen betroffen?

Ja, wenn Sie Erdgaskunde bei den Stadtwerken Celle sind. Denn die neuen gesetzlichen Umlagen werden 1:1 bundesweit an alle Erdgaskunden weitergegeben.

Unsere Fix-Verträge haben eine eingeschränkte Preisgarantie, d. h. auf gesetzliche Umlagen erhalten Sie bei uns keine Garantie.

Was ist die gesetzliche Gasbeschaffungsumlage und wozu gibt es sie?

Die geplante Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) sollte ursprünglich zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden und der Entlastung der wirtschaftlich angeschlagenen Gasimporteure dienen. Der größte Importeur Uniper wurde jedoch im letzten Moment verstaatlicht, weshalb am 29. September 2022, kurz vor der geplanten Einführung, die Gasbeschaffungsumlage gekippt wurde.

Was ist die gesetzliche Gasspeicherumlage und wozu gibt es sie?

Aufgrund der gedrosselten Erdgaslieferungen aus Russland konnten die Erdgasspeicher nicht wie gewohnt gefüllt werden. Hier wird nun anderweitig Erdgas zu höheren Preisen zugekauft. Mit der Gasspeicherumlage werden auch diese Mehrkosten auf alle Erdgasverbraucher verteilt. Die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beträgt seit dem 1. Januar 2024 0,186 Cent pro Kilowattstunde (netto), ab 01.07.2024 steigt die Gasspeicherumlage auf 0,250 ct/kWh. Sie ist ebenfalls befristet und endet am 1. April 2025.

Sinken meine Preise automatisch, wenn die Umlagen wieder sinken?

Wir geben Umlagen (Gasspeicherumlage, CO2-Preis, Energiesteuer, Gasbeschaffungsumlage) in der jeweils geltenden Höhe im Verhältnis 1:1 – also Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen – an unsere Kunden weiter.

Wie entwickeln sich die Preise weiter?

Preiserhöhungen zu Jahresbeginn 2023 waren leider unvermeidlich. Aktuell sind die Preise wieder rückläufig, allerdings noch lange nicht wieder auf dem Niveau wie vor der Energiekrise. Über unseren Tarifrechner können Sie genau ermitteln, was Sie bei uns für Strom und/oder Gas bezahlen: https://stadtwerke-celle.de/privatkunden-oekostrom-tarife.

Steigerung der Gasspeicherumlage ab Juli 2023

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 0,145 ct/kWh fest. Ab dem 01.01.2024 erfolgte eine weitere Steigerung der Gasspeicherumlage auf 0,186 ct/kWh und ab dem 01.07.2024 auf 0,250 ct/kWh.

Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.

Eine Abschlagsanpassung wird nicht erfolgen.

Wege, Energie und damit Kosten einzusparen

Einige unserer aufgeführten Tipps mögen banal erscheinen. In Summe können kleine Veränderungen im Alltag aufs Jahr gesehen jedoch eine Menge ausmachen. Vielleicht haben Sie einige dieser Tipps so noch nicht bedacht?

Waschen
Bei geringerer Temperatur waschen spart Stromkosten ein: Zum Beispiel anstatt bei 60 Grad bei 40 Grad waschen senkt den Stromverbrauch um fast die Hälfte. Und auch anstatt bei 40 Grad bei 30 Grad waschen, spart ein gutes Drittel an Energie ein.

Heizen
Ein Heizungscheck vom Profi lohnt sich – insbesondere bei moderneren Geräten. Ist die Heizkurve richtig eingestellt, arbeitet alles möglichst effizient?

Heizungssymbole:

EinstellungTemparatur
Stufe 1 12 °C
Stufe 2 14 °C
Stufe 3 20 °C
Stufe 4 24 °C
Stufe 5 28 °C
Schneeflocke 6 °C Frostschutzeinstellung
Sonne 20 °C ideale Temp. tagsüber
Mond 14 °C ideale Temp. nachts


Router

Ihr Internetrouter befindet sich bestimmt im Dauerbetrieb. Jährlich kommt hier je nach Modell und weiteren Faktoren eine Summe von rund 30 Euro zusammen – nicht viel auf den ersten Blick, aber das berühmte Kleinvieh ...

Duschen
Klingt fast zu einfach, aber ein paar Minuten kürzer Duschen, z.B. 5 statt 7, senkt die Energiekosten um 30 Prozent. Ein wassersparender Duschkopf kann rund 50 Prozent zusätzlich einsparen – hier ist das Einsparpotenzial je nach Modell unterschiedlich.

Stand-by
In jedem Haushalt gibt es sie: Stromfresser, die im Dauerbetrieb laufen. Abschaltbare Steckerleisten sind ein bewährter, aber immer noch guter Tipp. Einfach kritisch in den eigenen vier Wänden umschauen, welche Geräte nicht benutzt und ausgeschaltet werden können.

Beleuchtung
LED-Leuchtmittel erhellen Ihr Zuhause kostengünstig, Tageslicht sogar kostenfrei! Es lohnt sich ein Blick in die Lampen, ob es hier noch Umrüstpotenzial gibt.

Backen
In der Küche gibt es vor allem beim Backofen Einsparpotenzial, indem Sie – auch entgegen der Packungsangabe – z.B. aufs Vorheizen verzichten und den Ofen kurz vor Ende bereits abschalten und die Restwärme nutzen.

Kurze Wege
Aus Bequemlichkeits- oder Zeitgründen greifen viele doch immer mal wieder auf ihr Auto zurück, auch wenn der kurze Weg vielleicht ebenso gut zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden könnte. Hier versteckt sich weiteres Einsparpotenzial – und das kommt auch Ihrer Fitness und Gesundheit zugute.

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Allerstraße 10 29225 Celle

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Telefax: 0 51 41 / 70 95 11-20
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