Häufige Fragen und unsere Antworten
Sie haben Fragen rund um unsere Services, Verträge oder technischen Abläufe? In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie schnell die passenden Antworten – übersichtlich, verständlich und direkt aus erster Hand.
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24h-Lieferantenwechsel
Voraussetzungen für den 24h-Lieferantenwechsel
Für einen 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie als Verbraucher folgendes relevant:
Die MaLo-ID
Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine Kennnummer, die jede Marktlokation – d. h. Orte, an denen Energie erzeugt und/oder verbraucht wird – erhält. Sie hilft, die Abnahmestelle eindeutig zuzuordnen und die Kommunikation zwischen Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen.
Die Rolle des Netzbetreibers hat sich entsprechend geändert
Verteilte bisher ausschließlich dieser die Stammdaten, geht diese Aufgabe nach der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels auf den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB) über. Mit der Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz Marktlokations-ID oder MaLo-ID, lässt sich jede Verbrauchsstelle eindeutig zuordnen und erleichtert den Anbieterwechsel.
Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel für Sie als Kunde?
An der Antragstellung auf Belieferung mit Strom selbst wird sich dabei kaum etwas ändern.
Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Lieferantenwechsel für Strom eingehalten werden können, müssen Sie nun möglichst auch Ihre elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, angeben. Sie finden die elfstellige Kennziffer auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie die MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie Ihre Zählernummer angeben. Die Stadtwerke Celle GmbH ermittelt Ihre MaLo-ID dann bei Vertragsabschluss beim Netzbetreiber.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von dieser neuen Regelung unberührt.
Das bedeutet, innerhalb von 24 Stunden werktags (+1 Tag an Wochenend- und Feiertagen) teilt Ihnen der neue Energieversorger mit, ob und zu welchem Termin er die Energiebelieferung aufnehmen wird. Der Übergang erfolgt fließend. Samstags kann der Wechsel entsprechend erst zu Montag bzw. Dienstag erfolgen und auch bei nicht bekannter MaLo-ID dauert er entsprechend länger.
Wichtige Information
Es sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich. Daher empfehlen wir Ihnen für einen reibungslosen Übergang Ihren Ein- bzw. Auszug ca. 2 Wochen im Vorfeld zu melden. Andernfalls könnte es passieren, dass Sie beim zuständigen Grundversorger in die meist teure Ersatz- und Grundversorgung fallen. Es kommt zu keinem Zeitpunkt zu einem Versorgungsausfall, allerdings könnten höhere Tarifkosten beim Grundversorger auf Sie zukommen.
Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?
Grundlage für den 24h-Lieferantenwechsel ist §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Bisher gilt dieses Gesetz ausschließlich für die Sparte Strom, Gas bleibt davon unberührt.
Abschlagszahlungen
Mein Verbrauch ist gestiegen. Was kann ich tun?
Hat sich etwas in Ihrem Leben geändert? Haben Sie Nachwuchs bekommen oder sich eine Sauna angeschafft?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.
Wie errechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?
Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet.
Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben ein neues Zuhause? Dann orientieren wir uns an dem Verbrauch Ihres Vormieters, wenn Sie uns keine anderen Informationen geben.
Wie kann ich zu einer sinnvollen Berechnung beitragen?
Bei einem neuen Zuhause können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer einzuschätzen.
Wir brauchen Ihre aktuellen Zählerstände, die Anzahl der Personen und Größe und Alter des Objekts. Auch die Art der Warmwasseraufbereitung – elektrisch oder Gas – sowie Besonderheiten wie ein Wasserbett, Aquarium oder eine Sauna spielen eine Rolle. Aufgrund dieser Informationen errechnen wir Ihre neue monatliche Zahlung.
Wieso erhöht sich mein Abschlag, obwohl ich ein Guthaben hatte?
Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches.
Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden.
Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.
Abwasser
Gibt es Ermäßigungen für Poolbefüllungen?
Nein.
Hinsichtlich einer Poolbefüllung über den normalen Hauswasserzähler gibt es keine Ermäßigung oder Erstattung der Abwassergebühr.
Bürgerbeteiligung
Was passiert mit meinem Geld?
Ihre Einlage wird zweckgebunden zur Finanzierung regionaler Photovoltaik-Projekte eingesetzt – für eine saubere, zukunftssichere Energieversorgung vor Ort.
Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kaufen Sie die Anlage und können bei uns einen Wartungsvertrag abschließen, um weiter zu sparen.
Wie lange läuft die Beteiligung?
In der Regel sind unsere Beteiligungen auf einen festen Zeitraum ausgelegt – zum Beispiel 5 oder 10 Jahre. Die genauen Laufzeiten finden Sie in den Projektunterlagen.
Wie viel kann ich anlegen?
Die Mindest- und Maximalbeträge entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Beteiligungsprojekt. Diese Informationen stellen wir Ihnen vor Zeichnungsbeginn zur Verfügung.
Energieberatung
Wie kann ich Energie und damit Kosten einsparen?
Einige unserer aufgeführten Tipps mögen banal erscheinen. In Summe können kleine Veränderungen im Alltag aufs Jahr gesehen jedoch eine Menge ausmachen. Vielleicht haben Sie einige dieser Tipps so noch nicht bedacht?
Waschen
Bei geringerer Temperatur waschen spart Stromkosten ein: Zum Beispiel senkt das Waschen bei 40° C statt bei 60° C den Stromverbrauch um fast die Hälfte. Ebenso kann man durch Waschen bei 30° C statt 40° C ein gutes Drittel an Energie einsparen.
Heizen
Ein Heizungscheck vom Profi lohnt sich – insbesondere bei moderneren Geräten. Ist die Heizkurve richtig eingestellt, arbeitet alles möglichst effizient?
Heizungssymbole
Einstellung | Temparatur |
---|---|
Stufe 1 | 12 °C |
Stufe 2 | 14 °C |
Stufe 3 | 20 °C |
Stufe 4 | 24 °C |
Stufe 5 | 28 °C |
Schneeflocke | 6 °C Frostschutzeinstellung |
Sonne | 20 °C ideale Temp. tagsüber |
Mond | 14 °C ideale Temp. nachts |
Router
Ihr Internetrouter befindet sich bestimmt im Dauerbetrieb. Jährlich kommt hier je nach Modell und weiteren Faktoren eine Summe von rund 30 Euro zusammen – nicht viel auf den ersten Blick, aber das berühmte Kleinvieh …
Duschen
Klingt fast zu einfach, aber ein paar Minuten kürzer Duschen, z.B. 5 statt 7, senkt die Energiekosten um 30 Prozent. Ein wassersparender Duschkopf kann rund 50 Prozent zusätzlich einsparen – hier ist das Einsparpotenzial je nach Modell unterschiedlich.
Stand-by
In jedem Haushalt gibt es sie: Stromfresser, die im Dauerbetrieb laufen. Abschaltbare Steckerleisten sind ein bewährter, aber immer noch guter Tipp. Schauen Sie sich einfach in den eigenen vier Wänden um, welche Geräte nicht benutzt und ausgeschaltet werden können.
Beleuchtung
LED-Leuchtmittel erhellen Ihr Zuhause kostengünstig, Tageslicht sogar kostenfrei! Es lohnt sich ein Blick in die Lampen, ob es hier noch Umrüstpotenzial gibt.
Backen
In der Küche gibt es vor allem beim Backofen Einsparpotenzial, indem Sie – auch entgegen der Packungsangabe – z.B. aufs Vorheizen verzichten und den Ofen kurz vor Ende bereits abschalten und die Restwärme nutzen.
Kurze Wege
Aus Bequemlichkeits- oder Zeitgründen greifen viele doch immer mal wieder auf ihr Auto zurück, auch wenn der kurze Weg vielleicht ebenso gut zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden könnte. Hier versteckt sich weiteres Einsparpotenzial – und das kommt auch Ihrer Fitness und Gesundheit zugute.
Gartenwasserzähler
Ab wann lohnt sich ein Gartenwasserzähler?
Ein Gartenwasserzähler verursacht Einmalkosten sowie laufende Gebühren. Er lohnt sich, wenn Sie mehr als ca. 16,4 m³ Gartenwasser pro Jahr verbrauchen. Ab diesem Verbrauch beginnt die Ersparnis bei den Abwassergebühren die Kosten zu übersteigen.
Was ist ein Gartenwasserzähler?
Ein Gartenwasserzähler (GWZ) ist ein sogenannter Unterwasserzähler, der eine Teilmenge des aus dem Trinkwassernetz entnommenen Wassers erfasst – konkret das Wasser, das im Garten verwendet wird. Da dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt, wird es bei der Abwassergebühr mit 3,60 Euro pro m³ abgezogen.
Die Schmutzwasserabrechnung reduziert sich dadurch entsprechend.
Welche Kosten entstehen?
Neben den Kosten für die Installation durch ein bei den Stadtwerken gelistetes Fachunternehmen entstehen folgende Gebühren:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Einmalige Installationsgebühr | 132,69 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
Monatliche Grundgebühr | 5,35 Euro |
Beispielrechnung
Gesamtkosten im 1. Jahr
132,69 Euro + (12 × 5,35 Euro) = 196,89 Euro
wirtschaftlich ab ca. 68,7 m³ Wasserverbrauch
Kosten ab dem 2. Jahr
12 × 5,35 Euro = 64,20 Euro
wirtschaftlich ab ca. 19,5 m³ Wasserverbrauch
Wirtschaftlichkeitsgrenze insgesamt: ab ca. 16,4 m³ Jahresverbrauch
Wie läuft die Installation ab?
- Fordern Sie den Antrag für einen Gartenwasserzähler per E-Mail (planauskunft@stadtwerke-celle.de) an.
- Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei den Stadtwerken ein.
- Beauftragen Sie ein bei den Stadtwerken gelistetes Installationsunternehmen, das die Messstrecke in Ihrer Anlage vorbereitet.
- Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Installateur eine Fertigmeldung an die Stadtwerke Celle.
- Unser Betriebsführer, die Firma Veolia, wird sich anschließend mit Ihnen zur Terminvereinbarung für die Zählersetzung in Verbindung setzen.
Glossar
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland werden im Rahmen der sog. EEG-Umlage umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die EEG-Umlage bei Strom seit dem 01.07.2022 wegfällt.
Kilowattstunde (kWh)
Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] = 1 Kilowatt [kW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde = 1 Kilowattstunde [kWh]
Mit einer Kilowattstunde [kWh] können Sie etwa:
- 70 Tassen Kaffee kochen,
- 7 Stunden fernsehen,
- 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit 11 Watt nutzen oder
- 15 Hemden bügeln
Konzessionsabgabe
Die Betreiber der Strom- und Erdgasversorgungsnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der sog. KWK-Aufschläge umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Netzentgelte
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die Stadtwerke Celle GmbH bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein so genanntes Netzentgelt (umgangssprachlich auch „Durchleitungsgebühr“). Die Netzentgelte sind Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.
Kundendaten ändern
Was ist zu tun, wenn sich ein Vertragspartner an der Abnahmestelle ändert?
Es muss eine Ummeldung erfolgen.
Wir benötigen von Ihnen die Namen der Vertragspartner und aktuelle Zählerstände. Es wird Ihnen dann eine neue Vertragsbestätigung mit einer neuen Kundennummer zugesandt.
Was muss ich zum SEPA-Lastschriftmandat wissen?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: sepadeutschland.de
Wie kann ich meinen Namen ändern? Zum Beispiel nach Heirat oder Scheidung?
Ein formloses Schreiben reicht – wir benötigen keine amtlichen Urkunden. Außer bei einer Ummeldung im Sterbefall, hier bitten wir höflich um Übersendung einer Sterbeurkunde.
Lieferantenwechsel
Erfordert der Wechsel zu den Stadtwerken einen Zähleraustausch?
Nein, keinesfalls!
Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?
Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Gasanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt.
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!
Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?
Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Stromanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt.
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!
Kostet der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH etwas?
Nein, laut gesetzlicher Vorgaben entstehen Ihnen durch den Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH keine zusätzlichen Kosten.
Voraussetzungen für den 24h-Lieferantenwechsel
Für einen 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie als Verbraucher folgendes relevant:
Die MaLo-ID
Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine Kennnummer, die jede Marktlokation – d. h. Orte, an denen Energie erzeugt und/oder verbraucht wird – erhält. Sie hilft, die Abnahmestelle eindeutig zuzuordnen und die Kommunikation zwischen Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen.
Die Rolle des Netzbetreibers hat sich entsprechend geändert
Verteilte bisher ausschließlich dieser die Stammdaten, geht diese Aufgabe nach der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels auf den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB) über. Mit der Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz Marktlokations-ID oder MaLo-ID, lässt sich jede Verbrauchsstelle eindeutig zuordnen und erleichtert den Anbieterwechsel.
Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel für Sie als Kunde?
An der Antragstellung auf Belieferung mit Strom selbst wird sich dabei kaum etwas ändern.
Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Lieferantenwechsel für Strom eingehalten werden können, müssen Sie nun möglichst auch Ihre elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, angeben. Sie finden die elfstellige Kennziffer auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie die MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie Ihre Zählernummer angeben. Die Stadtwerke Celle GmbH ermittelt Ihre MaLo-ID dann bei Vertragsabschluss beim Netzbetreiber.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von dieser neuen Regelung unberührt.
Das bedeutet, innerhalb von 24 Stunden werktags (+1 Tag an Wochenend- und Feiertagen) teilt Ihnen der neue Energieversorger mit, ob und zu welchem Termin er die Energiebelieferung aufnehmen wird. Der Übergang erfolgt fließend. Samstags kann der Wechsel entsprechend erst zu Montag bzw. Dienstag erfolgen und auch bei nicht bekannter MaLo-ID dauert er entsprechend länger.
Wichtige Information
Es sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich. Daher empfehlen wir Ihnen für einen reibungslosen Übergang Ihren Ein- bzw. Auszug ca. 2 Wochen im Vorfeld zu melden. Andernfalls könnte es passieren, dass Sie beim zuständigen Grundversorger in die meist teure Ersatz- und Grundversorgung fallen. Es kommt zu keinem Zeitpunkt zu einem Versorgungsausfall, allerdings könnten höhere Tarifkosten beim Grundversorger auf Sie zukommen.
Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?
Grundlage für den 24h-Lieferantenwechsel ist §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Bisher gilt dieses Gesetz ausschließlich für die Sparte Strom, Gas bleibt davon unberührt.
Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken?
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Vertragsabschluss in unserem Kundencenter: Markt 14-16, 29221 Celle oder Allerstraße 10, 29225 Celle
- Vertragsabschluss auf unserer Website bzw. über unser Kundenportal.
- Sie fordern sich ein Vertragsexemplar per Post oder E-Mail an, und füllen dieses in Ruhe zu Hause aus.
Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten übernehmen wir für Sie.
Neukunden
Erfordert der Wechsel zu den Stadtwerken einen Zähleraustausch?
Nein, keinesfalls!
Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?
Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Gasanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt.
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!
Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?
Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Stromanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt.
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!
Kostet der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH etwas?
Nein, laut gesetzlicher Vorgaben entstehen Ihnen durch den Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH keine zusätzlichen Kosten.
Muss ich bei einem Wechsel bei meinem bisherigen Lieferanten kündigen?
Nein, dies ist nicht zwingend notwendig.
Sie erteilen uns auf dem Stromlieferungsauftrag die Vollmacht, bei Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen und tragen Sie bitte das Datum ein, zu wann der Lieferantenwechsel möglich ist oder Ihre Vertragsbindung endet – wenn Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden wollen. Wir stellen dann sicher, dass alles reibungslos funktioniert.
Was ist ein „Lieferantenwechsel“?
Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie nicht umziehen, sondern an Ihrer bisherigen Adresse nur den Stromanbieter wechseln und Kunde der Stadtwerke werden.
Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken?
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Vertragsabschluss in unserem Kundencenter: Markt 14-16, 29221 Celle oder Allerstraße 10, 29225 Celle
- Vertragsabschluss auf unserer Website bzw. über unser Kundenportal.
- Sie fordern sich ein Vertragsexemplar per Post oder E-Mail an, und füllen dieses in Ruhe zu Hause aus.
Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten übernehmen wir für Sie.
Wie kann ich Kunde werden?
Ich ziehe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Celle GmbH um bzw. bin neu in das Versorgungsgebiet gezogen.
Wählen Sie bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages „Einzug/Auszug (Umzug)“. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum Lieferantenwechsel am besten spätestens drei Wochen vor dem Einzugsdatum einen Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken schließen, sodass wir Sie ab dem Einzugsdatum mit Strom versorgen können. Nur so vermeiden Sie, dass Sie für einen gewissen Zeitraum in der (ggf. teureren) gesetzlichen Grundversorgung versorgt werden. Bei Ihrem alten Lieferanten müssen Sie in diesem Fall unter Beachtung der vertraglichen Frist selbst kündigen.
Wie lange dauert es bei einem Wechsel, bis ich von der Stadtwerke Celle GmbH versorgt werde?
Bei einem Lieferantenwechsel meldet der neue Lieferant die Verbrauchsstelle beim örtlich zuständigen Netzbetreiber an.
Zwischen dem Eingang dieser Anmeldung und der Aufnahme der Belieferung dürfen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben maximal zehn Werktage liegen. Selbst im denkbar längsten Fall, dass alle Weihnachtsfeiertage Werktage im Sinne dieser Vorgaben sind, werden drei Wochen dabei nicht überschritten. In den allermeisten Fällen dauert ein Wechsel jedoch deutlich weniger als drei Wochen, meistens etwas mehr als zwei Wochen. Voraussetzung für einen Wechsel zu den Stadtwerken ist jedoch, dass Ihr bisheriger Stromlieferungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine entsprechend lange Kündigungsfrist vorsieht. In jedem Fall sollten Sie also rechtzeitig einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken (persönlich oder im Internet) schließen.
Photovoltaik
Kann ein Batteriespeicher verwendet werden?
Grundsätzlich ist die Integration von Speichersystemen in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich.
Was ist Photovoltaik?
Photovoltaik (PV) basiert auf dem photoelektrischen Effekt. Dieser Effekt beschreibt, wie bestimmte Materialien Licht absorbieren und dabei elektrische Ladungsträger freisetzen. Diese Materialien, meist Halbleiter wie Silizium, werden in sogenannten Solarzellen verwendet. Wenn Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, wird ein elektrisches Feld erzeugt, das einen Stromfluss bewirkt.
Ein Photovoltaiksystem besteht in der Regel aus mehreren Komponenten:
- Solarmodule: Diese bestehen aus vielen Solarzellen und wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom (DC) um.
- Wechselrichter: Diese Geräte wandeln den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom (AC) um, der in Haushalten und Betrieben genutzt werden kann.
- Montagesysteme: Diese sind notwendig, um die Solarmodule sicher auf Dächern, Freiflächen oder anderen Strukturen zu installieren.
- Speichersysteme: Akkus oder Batterien können verwendet werden, um überschüssigen Strom zu speichern und bei Bedarf abzurufen.
Welche Komponenten werden für die Photovoltaik-Anlage verwendet?
Eine Photovoltaik-Anlage besteht aus mehreren essentiellen Komponenten, die zusammenarbeiten, um Sonnenlicht effizient in nutzbaren Strom umzuwandeln. Von Solarmodulen und Wechselrichtern bis hin zu Montagesystemen und Speichersystemen – jede Komponente spielt eine wichtige Rolle, um die Leistung und Effizienz der Anlage zu maximieren. Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage planen, ist es wichtig, qualitativ hochwertige Komponenten zu wählen und die Anlage professionell zu installieren, um langfristige Zuverlässigkeit und maximale Energieerträge zu gewährleisten.
Welche Vorteile hat Photovoltaik?
Umweltfreundlichkeit
Photovoltaik ist eine saubere Energiequelle. Bei der Stromerzeugung entstehen keine schädlichen Emissionen oder Umweltbelastungen, was sie zu einer wichtigen Technologie im Kampf gegen den Klimawandel macht.
Erneuerbare Energie
Sonnenlicht ist eine nahezu unerschöpfliche Energiequelle. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen ist Solarenergie erneuerbar und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von begrenzten Ressourcen zu reduzieren.
Kosteneffizienz
Die Kosten für Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Nach der anfänglichen Investition sind die Betriebskosten gering, da Sonnenlicht kostenlos zur Verfügung steht. Zudem können Besitzer von PV-Anlagen von Einspeisevergütungen und anderen Förderungen profitieren.
Energieunabhängigkeit
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Haushalte und Unternehmen einen Großteil ihres Energiebedarfs selbst decken. Dies reduziert die Abhängigkeit von externen Energieversorgern und schützt vor steigenden Energiepreisen.
Niedrige Wartungskosten
Photovoltaikanlagen sind robust und langlebig. Sie erfordern nur geringe Wartung, hauptsächlich die regelmäßige Reinigung der Solarmodule und gelegentliche Inspektionen.
Netzunabhängigkeit
In abgelegenen oder netzfernen Gebieten bietet Photovoltaik eine zuverlässige Stromversorgung. Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, können durch Kombination mit Speichersystemen eine kontinuierliche Energieversorgung gewährleisten.
Steigerung des Immobilienwerts
Der Einsatz von Photovoltaikanlagen kann den Wert einer Immobilie erhöhen. Immobilien mit nachhaltigen Energiequellen sind für Käufer oft attraktiver und können höhere Verkaufspreise erzielen.
Wie wird die Photovoltaik-Anlage ausgelegt?
Die Auslegung einer Photovoltaik-Anlage ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Analyse und Planung erfordert. Durch die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs, der verfügbaren Dachfläche, des Standorts, der Wirtschaftlichkeit und der individuellen Wünsche der Kunden kann eine maßgeschneiderte Lösung entwickelt werden.
Preise und Tarife
Bin ich weiterhin sicher mit Strom und Gas versorgt?
Wir versichern unseren Kunden, dass wir in unserem Verantwortungsbereich alles tun, um unsere bestehenden Energielieferverträge gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?
Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter ständig verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.
Ist mein Vertrag von den neuen Umlagen betroffen?
Ja, wenn Sie Erdgaskunde bei den Stadtwerken Celle sind. Denn die neuen gesetzlichen Umlagen werden eins zu eins bundesweit an alle Erdgaskunden weitergegeben.
Unsere Fix-Verträge haben eine eingeschränkte Preisgarantie, d. h. auf gesetzliche Umlagen erhalten Sie bei uns keine Garantie.
Senkung der Gasspeicherumlage ab 01.07.2025
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 0,145 ct/kWh fest. Ab dem 01.01.2024 erfolgte eine weitere Steigerung der Gasspeicherumlage auf 0,186 ct/kWh und ab dem 01.07.2024 auf 0,250 ct/kWh. Zum 1. Januar 2025 erhöhte sich die Gasspeicherumlage von derzeit 0,250 ct/kWh auf 0,299 ct/kWh. Ab dem 1. Juli 2025 wird sie um 0,010 ct/kWh reduziert und beträgt dann 0,289 ct/kWh.
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz ursprünglich bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum zunächst bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 7. August 2025 steht nun jedoch fest, dass die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 entfällt und künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird.
Sinken meine Preise automatisch, wenn die Umlagen wieder sinken?
Wir geben Umlagen (Gasspeicherumlage, CO2-Preis, Energiesteuer, Gasbeschaffungsumlage) in der jeweils geltenden Höhe im Verhältnis 1:1 – also Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen – an unsere Kunden weiter.
Was ist der Arbeitspreis?
Im gesamten Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten enthalten, wie z.B. Kosten für die Energiebeschaffung, Netzentgelte und zudem zahlreiche Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen, auf deren Anfall die Stadtwerke Celle GmbH jeweils keinen Einfluss haben.
Details zur Zusammensetzung Ihres Arbeitspreises und der aktuellen Höhe einzelner Preisbestandteile können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.
Was ist der Grundpreis?
Der gesamte Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er enthält Kosten für den Vertrieb und im Regelfall auch die Kosten für Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung.
Details zur Zusammensetzung Ihres Grundpreises können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.
Was ist die gesetzliche Gasbeschaffungsumlage und wozu gibt es sie?
Die geplante Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) sollte ursprünglich zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden und der Entlastung der wirtschaftlich angeschlagenen Gasimporteure dienen. Der größte Importeur Uniper wurde jedoch im letzten Moment verstaatlicht, weshalb am 29. September 2022, kurz vor der geplanten Einführung, die Gasbeschaffungsumlage gekippt wurde.
Was ist die gesetzliche Gasspeicherumlage und wozu gibt es sie?
Aufgrund der gedrosselten Erdgaslieferungen aus Russland konnten die Erdgasspeicher nicht wie gewohnt gefüllt werden. Hier wird nun anderweitig Erdgas zu höheren Preisen zugekauft. Mit der Gasspeicherumlage werden auch diese Mehrkosten auf alle Erdgasverbraucher verteilt. Die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beträgt seit dem 1. Juli 2025 0,289 Cent pro Kilowattstunde (netto).
Mit der Gasspeicherumlage werden auch diese Mehrkosten auf alle Erdgasverbraucher verteilt. Die aktuelle Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden Sie auf der Gas-Seite.
Welche Umlagen wirken sich auf meine Erdgaspreise aus?
Seit dem 1. Oktober 2022 wirkt sich insbesondere die Gasspeicherumlage nach § 35e des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) preiserhöhend aus. Ab 01.07.2025 beträgt die Gasspeicherumlage auf 0,289 ct/kWh.
Seit dem 01.01.2021 wurde ein nationaler CO2-Preis eingeführt. Ab 01.01.2025 beträgt der Preis pro Tonne 99 EUR.
Die Energiesteuer (Gassteuer) für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt 0,55 ct/kWh (Stand 01.01.2025) Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.
Weitere Bestandteile: Netzentgelt, Konzessionsabgaben, SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage.
Die Aktuellen gesetzlichen Umlagen finden Sie auf der Gasseite.
Welcher Tarif ist für mich der Richtige?
Unsere Tarife haben wir für Sie maßgeschneidert.
Wenn Sie Ihre Freiheit lieben und unabhängig sein möchten, bieten wir Ihnen unsere Basis-Tarife: Ex(Celle)nt Strom BASIS und an Ex(Celle)nt Gas BASIS. Hier bleiben Sie flexibel und können kurzfristig wechseln.
Oder mögen Sie eine feste und planbare Beziehung, dann empfehlen wir Ihnen unsere Fix-Tarife: Ex(Celle)nt Strom FIX und Ex(Celle)nt Gas Fix. Mit garantierten Preisbestandteilen bis zum Ablauf Ihrer vertraglichen Erstlaufzeit ist Ihnen ein echter Volltreffer garantiert. Details zur Preisgarantie entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produkt
Auch die Höhe Ihres Jahresverbrauches kann hier eine Rolle spielen. Fragen Sie hierzu gerne in unseren Kundencentern nach.
Wie entwickeln sich die Preise weiter?
Preiserhöhungen zu Jahresbeginn 2023 waren leider unvermeidlich. Aktuell sind die Preise wieder rückläufig, allerdings noch lange nicht wieder auf dem Niveau wie vor der Energiekrise.
Über unseren Tarifrechner können Sie genau ermitteln, was Sie bei uns für Strom und/oder Gas bezahlen.
Wie ist die Versorgungslage für Gas in Celle?
Aktuell ist die Versorgungssicherheit der Celler Bürgerinnen und Bürger mit Gas, Wärme und Strom gewährleistet, jedoch ist die Lage auf den Energiemärkten weiterhin leicht angespannt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Füllstand der deutschen Gasspeicher weiter nach oben geht. Unter anderem kann sich das kollektive Energiesparen der Haushalte in Deutschland positiv auf die Gesamtsituation auswirken.
Die tägliche Veränderung der Gasspeicherfüllstände finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Woraus setzt sich der Preis zusammen?
Der Kunde zahlt bei den Tarifen der Stadtwerke Celle GmbH grundsätzlich zwei Preise:
Grundpreis in Euro pro Monat + Arbeitspreis in Cent pro kWh
Trinkwasser
Kann man einen Gartenwasserzähler beantragen?
Für Gartenwasser gibt es in manchen Gemeinden separate Zählerregelungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite:
Wo kann man Bauwasser beantragen?
Der Bauwasseranschluss ist ein vorverlegter Wasserhausanschluss (für Neubau). Dieser muss in einer abschließbaren Vorrichtung (kleines Häuschen oder Kasten) frostsicher untergebracht sein. Weiterhin müssen alle Sicherheitsvorkehrungen wie KFR-Ventil und Systemtrenner BA vorhanden sein. Die Kosten werden separat nach Aufwand mit der Kostenermittlung mitgeteilt.
Unseren Bauwasseranschluss kann man über den normalen Antrag auf Trinkwasser als „Vorverlegten Hausanschluss“ beantragen.
Möchte Sie einen vorhandenen Hausanschluss als Bauwasser umbauen, weil zum Beispiel das vorhandene Haus abgerissen wird, so kann dies per E-Mail an wasserversorgung@stadtwerke-celle.de bei uns beantragt werden.
Wo kann man ein Standrohr mieten?
Standrohre können beim Wasserwerk in Garßen (Storzmoor 1, 29229 Celle) gemietet werden.
Es wird eine Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro in Bar fällig und der Personalausweis wird benötigt. Miete und Verbrauch werden per Mietvertrag mitgeteilt und berechnet. Mindestmiete beträgt 100,00 Euro.
Ausgabe ist montags bis freitags zwischen 07:00 und 08:00 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon (05086 / 987 444 7).
Wärmepumpen
Lohnt sich eine Wärmepumpe in der Altbau-Sanierung?
Grundsätzlich lassen sich in den meisten Häusern die technischen Voraussetzungen schaffen, um eine Wärmepumpe sinnvoll einsetzen zu können.
Je nach Zustand des Gebäudes können allerdings teils begleitende Sanierungsarbeiten sinnvoll sein, denn am effizientesten kann eine Wärmepumpe bei einem geringen Wärmebedarf betrieben werden, der eine niedrige Vorlauftemperatur (bis 55 °C) erlaubt. Die Vorlauftemperatur gibt die maximale Temperatur der Heizung an den kältesten Wintertagen an. Der tatsächliche Wert liegt im Normalbetrieb deutlich unterhalb dieser Maximaltemperatur. Die sogenannte Heizkurve gibt vor, welche Vorlauftemperatur bei welcher Außentemperatur für das Gebäude sinnvoll ist.
Welche baulichen Voraussetzungen benötigen Wärmepumpen?
Wenn Sie sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus anschaffen möchten, sollten Sie einige bauliche Voraussetzungen beachten, damit das Gerät effizient arbeiten kann.
Zunächst sollte Ihre Immobilie über eine gute Dämmung verfügen, damit wenig Wärme verloren geht und der Gesamtenergiebedarf reduziert wird.
Dies betrifft nicht nur Wände und Decken, sondern ebenfalls Fenster und Türen. Für die korrekte Dimensionierung der Wärmepumpe ist eine korrekte Heizlastberechnung (Ermittlung des Wärmebedarfs) notwendig. Auch das Heizverteilsystem muss auf die Wärmepumpe abgestimmt sein und eine geringe Vorlauftemperatur aufweisen – für Neubauten etwa 35 Grad Celsius, bei Bestandsgebäuden nicht mehr als 50 Grad Celsius.
Als optimale Niedertemperaturheizungen eignen sich Flächenheizungen, die in Fußboden, Wand oder Decke verbaut sind. Andernfalls sollten reguläre Heizkörper großflächig dimensioniert sein. Nicht zuletzt ist für die Installation ausreichend Platz im Gebäude oder auf dem Grundstück erforderlich. Die meisten Wärmepumpen benötigen einen sogenannten Drehstromanschluss, um die erforderliche Leistung aus dem Stromnetz abzurufen. Sinnvoll ist es, das Gerät zusätzlich mit einem eigenen Stromzähler auszustatten, um günstige Wärmepumpentarife nutzen zu können.
Je nach Pumpenleistung können, beziehungsweise sollten Sie sich auch einen Pufferspeicher anschaffen. Diese sind zwar nicht zwingend notwendig, entkoppeln aber Wärmeerzeugung und -verbrauch, wodurch die Pumpe gleichmäßiger und für die Technik schonender arbeiten kann.
Welche Förderungen sind möglich?
Förderung für Wärmepumpen (KfW-Programm)
Zuschuss: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
Voraussetzungen
- Das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Die Installation muss die Energieeffizienz verbessern und erneuerbare Energien nutzen.
- Ein hydraulischer Abgleich ist erforderlich.
Förderfähige Kosten
- Einfamilienhaus: bis zu 30.000 € förderfähig
- Mehrfamilienhäuser: höherer Betrag je Wohneinheit
Wie hoch ist der Montageaufwand?
Die benötigte Zeit für die Montage einer Wärmepumpe beträgt ca. eine Woche.
Wenn der Umfang einer Installation ein bisschen größer ist, wenn zum Beispiel auch die Heizkörper gewechselt werden müssen oder die Leitung im Haus ein bisschen komplizierter ist, kann die Installation mehr Zeit in Anspruch nehmen. Einen Montage-Termin und den Aufwand stimmen wir direkt mit Ihnen ab
Wie laut ist eine Wärmepumpe?
In einer Entfernung von drei Metern liegt die Lautstärke einer Wärmepumpe bei etwa 30 Dezibel.
Zum Vergleich: Die Lautstärke einer ruhigen Straße beträgt nachts ca. 40 Dezibel.
Dieser Abstand (ca. 3 Meter) zum Nachbargrundstück muss bei dem Aufstellen einer Wärmepumpe berücksichtigt werden.
Wallbox
Kann man eine Wallbox selber einbauen?
Da ein Starkstromanschluss notwendig ist, sollte auf alle Fälle ein Fachbetrieb die Installation übernehmen. Die Stadtwerke Celle arbeiten mit regionalen Fachbetrieben und bieten Service aus „einer Hand“.
Warum eine Wallbox? Würde nicht auch die Steckdose reichen?
Eine einfache Steckdose fürs E-Auto-Laden zu benutzen, kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch gefährlich. Die Dauerbelastung eines Ladevorgangs kann zu Kurzschlüssen und Kabelbränden führen.
Eine Wandladestation, auch Wallbox oder Wall Connector genannt, wird deshalb als notwendige Zusatzausstattung für innen und außen empfohlen. Statt ca. 2,3 Kilowatt, wie bei der Haushaltssteckdose, bieten Wallboxen je nach Modell und Anschluss zwischen 3,7 und 22 Kilowatt Ladeleistung.
Wer darf die Förderung beantragen?
Vereinzelt bieten Kommunen und Bundesländer immer noch oder immer wieder regionale Förderprogramme an. Fragen Sie bei uns nach, wir sind stets informiert!
Wo kann man eine Wallbox kaufen?
Grundsätzlich können Sie eine Wallbox im Fachhandel oder online erwerben. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das gewählte Modell in der Förderliste der KfW aufgeführt ist, sofern Sie eine staatliche Förderung nutzen möchten.
Lassen Sie sich am besten von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten, um eine passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Die Stadtwerke Celle unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und bieten attraktive Konditionen für ihre Kundinnen und Kunden.
Wohin mit der Wallbox?
Im Einfamilienhaus ist es normalerweise kein Problem, einen Platz für die Wallbox zu finden – vorausgesetzt die Stromversorgung ist möglich. Am besten lässt man die sogenannte „Wallbox“ in der Garage montieren. Das ist sicher, komfortabel und man lädt das Auto mit hoher Leistung zum Beispiel über Nacht auf. Im Mehrfamilienhaus wird es schwieriger. Für das E-Auto braucht es einen geeigneten Stellplatz mit ausreichend Strom.
Sie haben noch Fragen?
Kein Problem – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Wenn Sie in unseren „Häufig gestellten Fragen“ keine passende Antwort gefunden haben, nutzen Sie einfach das folgende Formular. Unser Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.