24-Stunden-Lieferantenwechsel
Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.
Das ist zu beachten
- Ein- und Auszüge zukünftig mindestens 2 Wochen im Voraus melden.
- Rückwirkende An-/Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
- Bitte nach Möglichkeit auch die Marktlokationsnummer (MaLo) mitteilen, welche Sie auf Ihren Rechnungen finden.