Die Celler Parkbetriebe
Die Stadtwerke Celle und ihre Tochtergesellschaft Celler Parkbetriebe sorgen mit ihren Parkeinrichtungen für stressfreies Parken in der Innenstadt. Ob Shopping, Arbeit oder ein Besuch in der Altstadt – dank moderner Parkhäuser finden Sie schnell einen passenden Stellplatz. Mit einem klaren Fokus auf Komfort, Sicherheit und Erreichbarkeit tragen die Parkeinrichtungen aktiv zur Belebung der Innenstadt bei.
Unsere Parkhäuser und Parkpaletten
Unsere Vision
Wir nehmen Ihnen die lästige Parkplatzsuche ab. Bei uns ist Ihr Fahrzeug in guten Händen, während Sie entspannt und gemütlich einkaufen und bummeln, Veranstaltungen besuchen oder arbeiten. Ihre Zufriedenheit ist Maßstab unseres Handelns.
Zweck
Durch den Bau und Betrieb von Parkhäusern, Tiefgaragen und sonstigen dem öffentlichen, ruhenden Verkehr dienenden Einrichtungen am Rande der historischen Altstadt erfüllen die Celler Parkbetriebe ihren öffentlichen Zweck im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Verfügbarkeit der Parkeinrichtungen werden Behinderungen des innerstädtischen Verkehrsflusses weitestgehend vermieden und die Belastung der Umwelt auf ein erträgliches Maß reduziert.
Geschichte der Celler Parkbetriebe
1990 wurde die Celler Parkbetriebe GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Celle GmbH gegründet. Zuvor war die Stadtwerke Celle GmbH im Auftrag der Stadt Celle bereits seit 1983 für die Betriebsführung des Parkhaus Nordwall und seit 1986 für das Parkhaus Südwall zuständig.
1993 kam mit Inbetriebnahme der Tiefgarage Union das dritte Parkhaus hinzu. Seit 1999 zeichnet die Celler Parkbetriebe GmbH zudem für die Betriebsführung der städtischen Park & Ride Anlage am Bahnhof verantwortlich. Organe der Celler Parkbetriebe GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.
Die Celler Parkbetriebe sind ebenfalls ein mit entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Celle und tragen wesentlich zur Belebung der Innenstadt bei. Besonders clever: Das digitale Parkleitsystem, das im August 2024 in Betrieb genommen wurde und die genaue verfügbare Anzahl freier Stellplätze in den Parkhäusern anzeigt.
gem. §§ 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Die Stadtwerke Celle GmbH ist zur Teilnahme an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihrem Nutzungsverhältnis Parkbetriebe nicht verpflichtet und nimmt daher an entsprechenden Verfahren zu ihrem Nutzungsverhältnis Parkbetriebe nicht teil.