0 51 41 / 70 95 11-0 energievertrieb@stadtwerke-celle.de

Entstörungsdienst Wasserversorgung: 0 51 41/95 193-99

Privatkunden Geschäftskunden

Weitere Produktinformationen

VERTRAGSBEGINN:
ab unserer Vertragsbestätigung, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Kundenauftrags zu erfolgen hat (Lieferbeginn kann abweichen).

PRODUKT:
Belieferung außerhalb der Grundversorgung.

MESSSTELLENBETRIEB:
Teil der vertraglichen Leistung mit Entgelt für Messstellenbetrieb als Teil des genannten Grundpreises.

ZEITPUNKT DER ABRECHNUNGEN:
spätestens sechs Wochen nach Beendigung eines Abrechnungszeitraums bzw. Beendigung des Vertrags; nach drei Wochen bei monatlichen Stromrechnungen.

REGELUNGEN ZUR HAFTUNG BEI NICHTEINHALTUNG VERTRAGLICH VEREINBARTER LEISTUNGEN:
vgl. Ziffer 7 der AGB.

LIEFERANTENWECHSEL:
erfolgt zügig und unentgeltlich.
Informationen über aktuelle Produkte (insbesondere gebündelte Produkte oder Leistungen) und Tarife sind erhältlich unter Fon: 05141 / 709511-0 oder im Internet unter www.stadtwerke-celle.de. Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.

STREITBETEILIGUNGSVERFAHREN:
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Celle GmbH, Allerstr. 10, 29225 Celle, Fon: 05141 95193-0, Fax: 05141 95193-19, E-Mail: energievertrieb@stadtwerke-celle.de.  Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG i. V. m. § 4 der Verfahrensordnung Schlichtungsstelle Energie e. V. anzurufen, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Die Stadtwerke Celle GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs.1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V. | Friedrichstraße 133, 10117 Berlin | Fon: 030 2757240-0 | Fax: 030 2757240-69 | E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de | Website: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für die Bereiche Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn | Fon: 030 22480-500 | Fax: 030 22480-323 | E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher erhalten über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren der Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Europäischen Union. Die OS-Plattform kann derzeit über folgenden Link aufgerufen werden: https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: info@stadtwerke-celle.de.

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